AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Buchungsbestätigung

Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung verbindlich.

§2 Zahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages ist innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 15 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Bei Buchungen über ein Internetportal wie z.B. booking.com, FEWO direkt, Casamundo oder AirBnb gelten abweichende Anzahlungsbestimmungen. Die Restzahlung kann auch in bar geleistet sein. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. 

§3 An- und Abreise

(1) Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 11.00 Uhr zu räumen und samt Schlüssel in besenreinem Zustand dem Vermieter zu übergeben.

(2) Abweichender An- und Abreisezeitpunkt ist in Absprache mit dem Vermieter möglich.

§4 Mietobjekt

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

(2) Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie z. B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, feiern von Partys, sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2) kann der Vertrag durch den Vermieter fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

§5 Aufenthalt

Der Mindestaufenthalt beträgt 2 Nächte. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl benutzt werden. Zusätzliche Gäste müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter der Ferienwohnung das Recht überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen. In der Ferienwohnung besteht Rauchverbot und gelten Hausregeln. Keine Haustiere erlaubt.

§6 Rücktritt durch den Mieter

Ein Rücktritt von der Buchung durch den Mieter muss schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle des Rücktritts besteht ein Anspruch des Vermieters auf Ersatzzahlung: Bis zum 42. Tag vor Reiseantritt kostenlos bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30% Bis 22 Tage vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises, danach 80% Bei Nichtanreise 90 % des Mietpreises Wir raten Ihnen zum Abschluss einer Reiserücktrittversicherung!

§7 Rücktritt durch den Vermieter

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter oder Hausbewohner trotz Abmahnung nachhaltig stört, oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§8 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.  Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

§9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

§10 Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist HECHINGEN.

§11 Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

§12 Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.